Baugesuche

Die Gemeinde prüft im Baubewilligungsverfahren im Wesentlichen, ob das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht.

eBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. Seit dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche online eingereicht werden.

Mit eBau reichen Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch ein. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe-Online. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen (Situationsplan, Projektpläne, Nachweise, etc.) hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung («i-Symbole»).

Als Gesuchsteller erfolgt der Zugang auf eBau über den Button/Link «eBau-Login». Anschliessend «Anmeldung für Gesuchstellende und Gemeinden (BE-Login)» anklicken. Anmeldung mit BE-Login des Kantons Bern. Wenn noch kein Account besteht, müssen Sie sich zuerst als BenutzerIn registrieren («Registrieren» anklicken). Ene weitergehende Anleitung finden Sie über den Button/Link «eBau-Anleitung».

Bitte versehen Sie alle relevanten Dokumente vor dem Hochladen auf eBau mit kurzen, prägnanten Inhaltsangaben (z.B. Situationsplan, Grundriss Erdgeschoss, Fassade Nord, Energienachweis, etc.). Bitte entfernen Sie Ordnerpfade aus den Dokumentenbezeichnungen. Zusammenhängende Unterlagen sind als ein Dokument hochzuladen.

Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben (ca. im Jahr 2025) müssen uns alle elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen (generiertes Baugesuchsformular, Situationsplan, Projektpläne, Nachweise, etc.) zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform auf der Gemeinde sind. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den eBau-Seiten des Kantons Bern.

Für technischen Support zur Gesuchseingabe mit eBau wenden Sie sich an 031 636 99 97.

Für fachliche (baurechtliche) Fragen wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung.

Zonenplan

Der Zonenplan bildet zusammen mit dem Bau- und Nutzungsreglement die baurechtliche Grundordnung einer Gemeinde. Er zeigt parzellenschaft und grundeigentümerverbindlich auf, in welcher Nutzungszone eine bestimmte Parzelle liegt.

Unseren Zonenplan können Sie im WebGIS und/oder im ÖREB-Kataster einsehen. Zudem ist er auszugsweise in der nachfolgenden PDF-Datei ersichtlich.

ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit eränzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.

Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 20. Juni 2019 ist die Gemeinde Merzligen öffenltich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet.

Der ÖREB-Kataster kann in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Im Menü werden die Informationen zu den einzelnen ÖREB-Katasterthemen dargestellt und in der Karte wird die Ausdehnung der einzelnen Objekte eines Themas visualisiert. Suchen Sie nach Ihrer Grundstücksnummer oder Adresse und starten Sie die Auswertung.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

WebGIS

WebGIS bzw. GeoplanGIS ist ein Projekt der GeoplanTeam AG, Nidau (Geometer). Im öffentlichen WebGIS werden Geodaten aus unterschiedlichsten Quellen in einer Karte zusammengeführt und stehen sowohl am PC als auch auf mobilen Geräten einfach aufrufbar zur Verfügung.

Baubewilligungsverfahren

Die Gemeinde prüft im Baubewilligungsverfahren im Wesentlichen, ob das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht.

In einer vereinfachten Übersicht beinhaltet das Baubewilligungsverfahren folgende Verfahrensschritte:

  • Elektronische Baugesuchseinabge via eBau
  • Abgabe sämtlicher online eingereichter Gesuchsunterlagen (generiertes Baugesuchsformular, vom Geometer beglaubigter Situationsplan, Projektpläne, Nachweise, etc.) zweifach und unterschrieben (Originalunterschriften) in Papierform bei der Gemeindeverwaltung
  • Vorläufige formelle Prüfung (Zuständigkeit, offenkundige formelle Mängel, z.B. fehlende Unterlagen) –> innert 7 Arbeitstagen
  • Formelle und vorläufige materielle Prüfung (offenkundige materielle Mängel, z.B. Überschreitung der Gebäudelänge) –> innert 10 Arbeitstagen
  • Einholen von Amts-/Fachberichten und Verfügungen (z.B. Brandschutz, Gewässerschutz,etc.) –> Ämter und Fachstellen erstellen Berichte/Verfügungen innert 30 Tagen
  • Bekanntmachtung der öffentlichen Auflage mittels Publikation im Amtsanzeiger oder mittels direkter Avisierung der betroffenen Nachbarn. (Kleine Baugesuche werden in der Regel nicht im Amtsanzeiger publiziert. Die betroffenen Nachbarn werden durch die Gemeindevewaltung direkt avisiert. Auf eine Avisierung der Nachbarn kann verzichtet werden, wenn diese dem Vorhaben schriftlich zugestimmt haben.)
  • Öffentliche Auflage und Einsprachemöglichkeit –> während 30 Tagen
  • Allfälliger Eingang von Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren)
  • Eröffnung allfälliger Rechtsbegehren an Bauherrschaft zur Stellungnahme –> innert 7 Arbeitstagen
  • Bereinigung von allfälligen Einwänden (materielle Mängel)
  • Koordinierte materielle Prüfung –> innert 30 Tagen
  • Beratung des Bauvorhabens und Antragstellung zuhanden Baubewilligungsbehörde in Baukommission oder Gemeinderat (nur wenn Regierungsstatthalteramt Baubewilligungsbehörde ist) –> ca. vier Baukommissionssitzungen pro Jahr
  • Bauentscheid durch Baubewilligungsbehörde (Gemeinderat oder Regierungsstatthalteramt) –> ca. alle drei Wochen Gemeinderatssitzung
  • Eröffnung Bauentscheid (Verfügung) per Einschreiben

Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall rund drei Monate. Das Baubewilligungsverfahren dauert aber länger, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind, ein Ausnahmegesuch geprüft werden muss, Einsprachen gegen das Bauvorhaben eingereicht werden, etc. Eine allgemein verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahren ist somit leider nicht möglich.

Gerne beraten wir Sie schon bevor Sie ein Baugesuch einreichen. Auf diese Weise können Stolpersteine schon frühzeitig aus dem Weg geräumt oder zumindest als solche erkannt werden.

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