Die Gemeindeverwaltung Merzligen bietet Ihnen verschiedene Dienstleistungen an.

Anmeldung bei Zuzug

Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online via eUmzugCH (ab 1. April 2022) oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle an. Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH nur für Schweizerinnen und Schweizer ohne Einschränkung genutzt werden kann. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zuverlässigkeit der Nutzung von eUmzugCH von der Ausweisart ab.

Schweizerinnen und Schweizer
bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Heimatschein (amtliches Dokument, kann beim zuständigen Zivilstandsamt des Heimatortes bestellt werden)
  • Pass oder Identitätskarte
  • Familienbüchlein/Familienausweis (wenn verheiratet und vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Scheidungsurteil (wenn geschieden und Kinder unter 18 Jahren)
  • Versicherungsausweis AHV-IV oder Schweizerische Krankenversicherungskarte (wegen AHV-Nummer)

Die Anmeldung kostet CHF 20.00 pro erwachsene Person und ist in bar zu bezahlen. Ihren Heimatschein werden wir bei uns aufbewahren. Im Gegenzug erhalten Sie von uns einen Niederlassungsausweis. Diesen müssen Sie sorgfältig aufbewahren. Bei einem späteren Wegzug müssen Sie uns den Niederlassungsausweis zurück geben.

Ausländerinnen und Ausländer
bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

  • ausgefülltes Anmeldeformular Gemeinde
  • ausgefülltes Anmeldeformular Kanton
  • Ausländerausweis (falls schon vorhanden)
  • gültiges heimatliches Reisedokument (Pass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil
  • Versichertenausweis AHV-IV oder Schweizer Krankenversicherungskarte (wegen AHV-Nummer)
  • Nachweis Krankenversicherung (Krankenversicherungskarte oder -police)
  • Mietvertrag/Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag/Arbeitsbestätigung

Die Anmeldung kostet CHF 25.00 pro erwachsene Person und ist in bar zu bezahlen. Später folgen Gebühren für die Ausstellung des Ausländerausweises.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes, des  Kantons oder unter www.integration-be.ch.

Abmeldung bei Wegzug

Melden Sie sich spätestens am Tag Ihres Wegzugs online via eUmzugCH (ab 1. April 2022) oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Bitte beachten Sie, dass eUmzugCH nur für Schweizerinnen und Schweizer ohne Einschränkung genutzt werden kann. Für ausländische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hängt die Zuverlässigkeit der Nutzung von eUmzugCH von der Ausweisart ab.

Bei Abmeldung am Schalter legen Sie bitte Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis bzw. den Ausländerausweis vor. Die Abmeldung ist kostenlos.

Adressänderung bzw. Umzug (innerhalb von Merzligen)

Melden Sie uns Ihre Adressänderzung bzw. Ihren Umzug (innerhalb von Merzligen) innert 14 Tagen online via eUmzugCH (ab 1. April 2022) oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle. Bitte beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb des Gebäudes gemeldet werden müssen.

Beglaubigung

Sie möchten die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigen lassen? Solche Beglaubigungen werden im Kanton Bern durch jede Notarin/jeden Notar vorgenommen. Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen.

Heimatausweis

Einen Heimatausweis benötigen Sie, wenn Sie sich vorübergehend, aber länger als drei Monate (zum Beispiel um zu arbeiten oder zu studieren), ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten. Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes als sogenannte Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter innert 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeits-, Ausbildungs- oder Studientagen am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienort übernachten und die freien Tage (in der Regel an den Wochenenden) regelmässig in einer anderen Gemeinde verbringen. Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz (Ort, wo die Steuern bezahlt werden müssen) dort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen (Lebensmittelpunkt). Der steuerrechtliche Wohnsitz muss nicht zwingend an dem Ort sein, wo der Heimatschein hinterlegt ist (zivilrechtlicher Wohnsitz).

Der Heimatausweis wird von der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde abgegeben und bescheinigt, dass der Heimatschein dort hinterlegt ist. Der Heimatausweis ist für eine bestimmte Aufenthaltsdauer befristet. Er kann verlängert werden. Die Ausstellung des Heimatausweises kostet CHF 20.00. Eine Verlängerung CHF 10.00.

Sie können den Heimatausweis sowie dessen Verlängerung am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen oder über den Online Schalter bestellen.

Hunde und Hundetaxe

An-/Abmeldung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund unmittelbar nach dessen Anschaffung bzw. spätestens sechs Monate nach dessen Geburt bei der Gemeinde und bei AMICUS zu registrieren. Die Gemeinde führt ein Register über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde, die mehr als sechs Monate alt sind. AMICUS ist die nationale Datenbank für Hunde. Schweizweit müssen sich alle Hundehalterinnen und Hundehalter bei AMICUS registrieren lassen. Ihre AMICUS-Benutzerdaten (Personen-ID und Passwort) erhalten Sie (falls nicht bereits vorhanden) nach der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei AMICUS einloggen.

Ebenfalls sind umplatzierte oder verstorbene Hunde ohne Verzug bei der Gemeinde und bei AMICUS um- bzw. abzumelden.

Für die An-/Abmeldung benötigen wir nebst Hundehalterdaten auch diverse Angaben zum Hund, insbesondere die Mikrochipnummer. Die Mikrochipnummer erhalten Sie vom Tierarzt. Bitte verwenden Sie für die An-/Abmeldung Ihres Hundes am Schalter der Gemeindeverwaltung das Mutationsformular Hundekontrolle oder melden Sie Ihren Hund über den Online-Schalter an/ab.

Hundetaxe
Die Gemeinde Merzligen erhebt eine Hundetaxe (Hundesteuer). Der Ertrag dient zur Finanzierung von Tätigketein im Hundewesen (z.B. Anschaffung und Unterhalt von Hundetoiletten). Die Hundetaxe für das laufende Jahr ist jeweils im August fällig. Alle Hundehalterinnen und Hundehalter mit Wohnsitz in Merzligen, die am Stichtag, 1. August, einen oder mehrere registrierte oder registrierungspflichtige Hunde halten, sind taxpflichtig und erhalten eine Rechnung mit Einzahlungsschein zugestellt. Die jährliche Hundetaxe ist in Abhängigkeit der Anzahl Hunde pro Haushalt in der Höhe gestaffelt. Sie beträgt CHF 70.00 für den ersten Hund und CHF 90.00 für jeden weiteren Hund pro Haushalt. Hunde die am Stichtag, 1. August, noch nicht sechs Monate alt sind, bleiben für das laufende Jahr taxfrei.

Kopierservice

Merzliger Einwohnerinnen und Einwohner dürfen Kopien in kleineren Mengen gratis auf dem Kopiergerät der Gemeindeverwaltung anfertigen.

Motorfahrrad / E-Bike anmelden

Änderung der Abgabe von Mofa-Kontrollschildern und Vignetten ab 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 können FahrzeughalterInnen keine Mofa-Kontrollschilder und Vignetten mehr bei den Ausgabestellen (z.B. Gemeindeverwaltung) beziehen.

Neueinlösungen, Fahrzeug- und Halterwechsel, Bezug von Kontrollschildern (infolge Verlust/Defekt) und Vignetten, Adressänderungen, usw. sind über das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern bzw. dessen Geschäftsstellen zu erledigen. Wie vorzugehen ist, entnehmen Sie der Webseite des Kantons.

Ab dem Jahr 2022 erhalten die FahrzeughalterInnen für das neue Versicherungsjahr eine Proforma-Rechnung. Der Versand erfolgt jeweils im Februar sofern folgende Kriterien erfüllt sind: gültige Vignette im Vorjahr, Kontrollschild in Verkehr und gültiger Fahrzeugausweis. Sobald die Rechnung mit dem zugestellten Einzahlungsschein vollständig beglichen ist, wird die Vignette direkt an die Fahrzeughalter/-innen verschickt.

Musikschulen

Musikschulen finanzieren sich mit Elternbeiträgen, Gemeinde- und Kantonsbeiträgen. Die Elternbeiträge sind in den umliegenden Musikschulen überall ungefähr gleich teuer. Bei den Gemeindebeiträgen gibt es dagegen grössere Unterschiede. An der Gemeindeversammlung vom 20. Mai 2014 wurde deshalb ein Musikschulreglement errichtet. Ziel des Reglements ist es, die Musikschulkosten der Gemeinde tief zu halten. Schülerinnen und Schüler sollen grundsätzlich die Musikschule Aarberg besuchen. An die Unterrichtskosten der Musikschule Aarberg werden die vollen Gemeindebeiträge ausbezahlt. An alle anderen Musikschulen werden maximal 110 % jenes Betrags entrichtet, welcher die Gemeinde für die gleiche Leistung an die Musikschule Aarberg bezahlen müsste. Den Differenzbetrag müssen die Eltern zusätzlich zu ihrem Elternbeitrag bezahlen. Nicht mehr mitfinanziert werden Rabatte für Geschwisterkinder.

Was heisst das konkret?

  • Wer sein Kind bei einer Musikschule anmeldet, tut dies am besten bei der Musikschule Aarberg bzw. allenfalls in Lyss (Lyss ist fast gleich teuer wie Aarberg und dank der 110 %-Regelung würde die Gemeinde auch der Musikschule Lyss den ungekürzten Gemeindebeitrag überweisen), andernfalls muss er oder sie die Mehrkosten selber tragen.
  • Wer aus wichtigen Gründen eine „nicht bezeichnete“ Musikschule besuchen möchte, stellt beim Gemeinderat ein Gesuch um volle Kostenübernahme. Als wichtige Gründe gelten u.a. wenn die Musikschule Aarberg das gewünschte Instrument nicht anbietet, wenn das Kind die Volksschule oder die Schule der Sekundarstufe II an diesem anderen Ort besucht oder wenn ein Kind an einem Talentförderungsprogramm teil nimmt.

Fragen zum Thema Musikschulen beantwortet Ihnen die Gemeindeverwaltung.

Siegelung

Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmass sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.

Bei einem Todesfall in Ihrer Familie nimmt die Gemeindeverwalterin (Siegelungsbeauftragte) mit Ihnen Kontakt auf. Gemeinsam wird ein Siegelungstermin vereinbart. Die Siegelungsbeauftragte notiert die vorhandenen Vermögenswerte, die vermutlichen Erbinnen und Erben und weitere Angaben im Siegelungsprotokoll. Anschliessend stellt die Gemeinde das Siegelungsprotokoll dem Regierungsstatthalteramt zu. Oft ist ein Inventar nötig. In diesem Fall beauftragt das Regierungsstatthalteramt die/den oder den im Siegelungsprotokoll aufgeführte Notarin/Notar.

Verstirbt eine Person, gibt es für die Hinterbliebenen einige administrative Tätigkeiten zu erledigen. Damit Sie in dieser Phase etwas Sicherheit gewinnen, empfehlen wir Ihnen die Erbrechtseite des Kantons Bern und die Broschüre «Vom Verkehr mit Behörden und Notariaten nach einem Todesfall» von Oliver Jäggi, Gemeindeschreiber in Studen.

Steuern

Alle wichtigen Informationen betreffend Steuern finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Seit dem 1. Januar 2021 füllen Privatpersonen ihre Steuererklärung mit BE-Login aus (Ausnahmen: Todesfall, Wegzug ins Ausland, Personengesellschaften, Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften, etc.). Die Prüfung, Berechnung und Rechnungsstellung erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Bei Fragen zur definitiven Veranlagung, der Nachbestellung von Steuerformularen, der Steuerrechnung oder bei Zahlungsverzug wenden Sie sich somit bitte direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland.

Bei dauerhafter finanzieller Notlage, gibt es die Möglichkeit um Steuererlass oder bei Bedürftigkeit gemäss Art. 41 Steuergesetz (StG), das steuerbare Einkommen auf Null zu setzen.

Testament deponieren

Testamente sowie Ehe- oder Erbverträge können gegen eine einmalige Gebühr bei der Gemeindeverwaltung Merzligen deponiert werden. Einmal hinterlegt, können Sie ihr Testament gegen Vorweisen eines amtlichen Ausweises austauschen oder zurücknehmen. Testamente sowie Ehe- oder Erbverträge können auch bei einem Notar/einer Notarin hinterlegt werden.

Todesfall

Checklisten über die nötigen Vorkehrungen im Todesfall gibt es im Internet einige (z.B. ch.ch, Pro Senectute, Pro Infirmis, etc.). Hier das Wichtigste in Kürze:

  • Arzt den Tod feststellen lassen.
  • Meldung des Todesfalls beim Zivilstandkreis am Sterbeort innert 2 Tagen
  • Bestattung / Abdankungsfeier organisieren
  • Todesanzeige erstellen, Leidzirkulare verfassen
  • Siegelungstermin mit Gemeinde vereinbaren und Siegelung vorbereiten
  • Danksagung
  • etc.

Verstirbt eine Person, gibt es für die Hinterbliebenen einige administrative Tätigkeiten zu erledigen. Damit Sie in dieser Phase etwas Sicherheit gewinnen, empfehlen wir Ihnen die Erbrechtseite des Kantons Bern und die Broschüre «Vom Verkehr mit Behörden und Notariaten nach einem Todesfall» von Oliver Jäggi, Gemeindeschreiber in Studen.

Wohnsitzbestätigung/-bescheinigung

Ihre Wohnsitzbestätigung/-bescheinigung (z.B. für Studium, Stipendium, Einbürgerung, Rentenanspruch, Handänderungssteuer, etc.) können Sie für CHF 20.00 am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen oder über den Online Schalter bestellen.

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